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Integrität, Transparenz und rechtskonformes sowie ethisch einwandfreies Handeln sind wesentliche Bestandteile der Unternehmenskultur von Scheidt & Bachmann. Um diese aktiv zu leben, ermutigt Scheidt & Bachmann alle Mitarbeitenden, Vertragspartner bzw. Vertragspartnerinnen sowie externe Personen, sich bei etwaigen Verstößen oder etwaigem Fehlverhalten über einen der zur Verfügung stehenden Kanäle zu melden. Dies gilt sowohl für Meldungen, die dem Hinweisgeberschutz unterfallen, als auch für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Je nach Inhalt der Meldung oder Beschwerde richtet sich das weitere Verfahren nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und internen Verfahren.
Meldungen bzw. Beschwerden im Zusammenhang mit der Scheidt & Bachmann GmbH oder einem Unternehmen der Scheidt & Bachmann Gruppe können Sie – soweit sie in den jeweiligen Anwendungsbereich fallen – insbesondere einreichen bei:
Folgende sichere Kanäle stehen Ihnen zur Einreichung einer Meldung bzw. einer Beschwerde zur Verfügung:
Für Meldungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzes betreffend Scheidt & Bachmann Unternehmen in der EU, einschließlich der Schweiz, der Ukraine und Tunesien, sowie für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Rahmen des in der Verfahrensordnung beschriebenen Anwendungsbereichs erreichen Sie die zuständige Stelle unter:
Scheidt & Bachmann GmbH
Corporate Compliance
Meldestelle Hinweisgeberschutz
Breite Straße 132
41238 Mönchengladbach
Deutschland
Die Meldestellenbeauftragten der Scheidt & Bachmann Unternehmen in der EU, einschließlich der Schweiz, der Ukraine und Tunesien, bearbeiten Meldungen unabhängig, sorgfältig und vertraulich. Die Identität der hinweisgebenden und der beschuldigten Person sowie sonstige personenbezogene Daten werden nach dem Need-to-know-Prinzip ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind. Im Rahmen der Gesetze gewährleistet Scheidt & Bachmann den wirksamen Schutz der hinweisgebenden Person vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund der Meldung, soweit dies möglich ist.
Für Meldungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzes betreffend Scheidt & Bachmann Unternehmen in Nordamerika erreichen Sie die zuständige Stelle unter:
Scheidt & Bachmann Canada Inc.
Whistleblower Protection Reporting Office
P.O. Box 23082, Seaway Mall, Welland,
ON L3C 7E7, Canada.Scheidt & Bachmann USA Inc.
Whistleblower Protection Reporting Office
P.O. Box 23082, Seaway Mall, Welland,
ON L3C 7E7, Canada.
Die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie hier:
*Gesetzliche Grundlage: Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie, sich daraus ableitend, den anwendbaren europäischen nationalen Gesetzgebungen (in der Bundesrepublik Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 („HinSchG“)), ist die Einrichtung einer Meldestelle zum Schutz von Hinweisgebern erforderlich.